- Schwarze Hose und/oder schwarze Stulpen unter dem Häs sind Pflicht. Außerdem müssen schwarze oder dunkelgraue Schuhe getragen werden. Haben diese Schuhe eine weiße Sohle, ist das in Ordnung.
- Schwarze, dunkelgraue oder weiße Handschuhe sind bei jedem Umzug zu tragen. Die Handschuhe können einfarbig sein, dürfen aber auch ein Muster wie z.B. Knochen oder Spinnweben aufweisen. Andere Farben sind nicht erlaubt.
- Maskenträger müssen die originalen Vereinsembleme auf dem Häs und dem Maskentuch tragen. Mitglieder über 18 Jahre tragen am rechten Ärmel die Laufnummer. Das Emblem wird am linken Ärmel getragen.
- Die Masken müssen während des gesamten Umzuges getragen werden.
- Kinder unter 12 Jahre: sie dürfen keine Masken tragen. Sie dürfen das Gesicht weiß, schwarz oder grau schminken. Eine Kombination dieser Farben ist möglich.
- An der Ape müssen mindestens 2 Aufsichtspersonen sein. Die Aufsichtspersonen tragen die Masken. Die Masken können jedoch abgenommen werden (wenn dann beide), wenn durch die Masken die Beaufsichtigung eingeschränkt ist. Die Ape wird vor, während und nach dem Umzug von mindestens 2 Aufsichtspersonen begleitet.
- Die Ape fährt vor den Mitgliedern. Die erwachsenen Mitglieder laufen direkt nach der Ape; anschließend folgen die Erwachsene mit Kindern. Die Begrenzung zur nächsten Gruppe wird durch 2 Aufsichtspersonen mit Seil geregelt. Kinder in der Menge sind nicht gestattet.
- Jedes Mitglied, das im Häs am Umzugsort anwesend ist, ist verpflichtet am Umzug teilzunehmen. Sollte das Mitglied trotz Anwesenheit nicht teilnehmen, so muss zum Wohle der Vereinsgemeinschaft ein Unkostenbeitrag von 20 € bezahlt werden, welcher in die Vereinskasse zur Anschaffung von Getränken fließt.
Ausnahme: die Mitglieder, die auf dem Zunftmeisterempfang waren, entscheiden jeder für sich selbst, ob sie in der Lage sind, den Umzug mitzulaufen. Sie können den Umzug laufen, müssen es jedoch nicht. - Herrscht am Umzugsort laut den Veranstaltern Konfettiverbot, so ist dieses von den Mitgliedern einzuhalten. Die Information über ein bestehendes Konfettiverbot wird rechtzeitig vor den Umzügen bekannt gegeben.
Stand: Januar 2023