- Schwarze Hose und/oder schwarze Stulpen unter dem Häs sind Pflicht. Außerdem müssen schwarze oder dunkelgraue Schuhe getragen werden. Haben diese Schuhe eine weiße Sohle, ist das in Ordnung.
- Schwarze, dunkelgraue oder weiße Handschuhe sind bei jedem Umzug zu tragen. Die Handschuhe können einfarbig sein, dürfen aber auch ein Muster wie z.B. Knochen oder Spinnweben aufweisen. Andere Farben sind nicht erlaubt.
- Maskenträger müssen die originalen Vereinsembleme auf dem Häs und dem Maskentuch tragen. Mitglieder über 18 Jahre bzw. Kinder und Jugendliche mit Masken tragen am rechten Ärmel die Laufnummer. Das Emblem wird am linken Ärmel getragen.
- Die Masken müssen während des gesamten Umzuges getragen werden.
- Kinder unter 12 Jahre: sie dürfen keine Masken tragen. Sie dürfen das Gesicht weiß, schwarz oder grau schminken. Eine Kombination dieser Farben ist möglich.
- Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahre: sie dürfen die Kunststoffmaske mit dem Spitz tragen. Wenn ein Jugendlicher eine Maske tragen möchte, muss dies einem Häswart rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie eine Maske und eine persönliche Laufnummer erhalten.
- Jugendliche ab 16 Jahre: sie dürfen wählen, ob sie die Kunststoffmaske mit dem Spitz oder eine Holzmaske tragen möchten.
- Passive Mitglieder dürfen an zwei Umzügen pro Saison teilnehmen.
- Gastspringer dürfen nach Absprache mit der Vorstandschaft einmal an einem Umzug teilnehmen, um zu sehen, ob es ihnen gefällt. Wird das Häs vom Verein (gegen Gebühr) ausgeliehen, ist eine Kunststoffmaske dabei. Gastspringer müssen sich an die geltende Häs- und Umzugsordnung halten. Der einmalige Gastsprung soll bei der Entscheidungsfindung helfen, ein aktives oder passives Mitglied zu werden. Es werden keine Ausnahmen bezüglich der Umzugsanzahl gemacht.
- An der Ape müssen mindestens 2 Aufsichtspersonen sein. Die Aufsichtspersonen tragen die Masken. Die Masken können jedoch abgenommen werden (wenn dann beide), wenn durch die Masken die Beaufsichtigung eingeschränkt ist. Die Ape wird vor, während und nach dem Umzug von mindestens 2 Aufsichtspersonen begleitet.
- Erwachsene mit Kindern laufen den Umzug direkt vor der Ape; die Begrenzung zur Ape wird durch 2 Aufsichtspersonen mit Seil geregelt. Die erwachsenen Mitglieder laufen nach der Ape.
- Jedes Mitglied, das im Häs am Umzugsort anwesend ist, ist verpflichtet am Umzug teilzunehmen. Sollte das Mitglied trotz Anwesenheit nicht teilnehmen, so muss zum Wohle der Vereinsgemeinschaft ein Unkostenbeitrag von 20 € bezahlt werden, welcher in die Vereinskasse zur Anschaffung von Getränken fließt.
Ausnahme: die Mitglieder, die auf dem Zunftmeisterempfang waren, entscheiden jeder für sich selbst, ob sie in der Lage sind, den Umzug mitzulaufen. Sie können den Umzug laufen, müssen es jedoch nicht. - Herrscht am Umzugsort laut den Veranstaltern Konfettiverbot, so ist dieses von den Mitgliedern einzuhalten. Die Information über ein bestehendes Konfettiverbot wird rechtzeitig vor den Umzügen bekannt gegeben.
- Möchte eine minderjährige Person in den Verein eintreten, muss eine sorgeberechtigte Person als aktives Mitglied ebenfalls eintreten. Die sorgeberechtige Person muss die Elterneinwilligung zur Aufsichtspflicht unterschreiben. Dieses Dokument bleibt bis zur Volljährigkeit der minderjährigen Person gültig.
- Minderjährige Personen können auch ohne Sorgeberechtigte an Umzügen / Veranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sorgeberechtigten eine Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) ausfüllen, in der sie die Aufsichtspflicht an ein ausgewähltes volljähriges, aktives Mitglied des NV Schlossgoischter Amtzell e.V. übertragen. Die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung muss einem Vorstandsmitglied bekanntgegeben werden.
Stand: Dezember 2024